Schneeräumung & Streudienst auf einen Blick:
Wenn der Winter Einzug hält, sind zuverlässige Räum- und Streudienste unverzichtbar. Bei Jung Knackig Grün in Braunschweig bieten wir Ihnen zuverlässigen Winterdienst für Privat- und Gewerbekunden. Unser Team sorgt dafür, dass Ihre Wege und Flächen auch bei Schnee und Eis sicher und begehbar bleiben – rund um die Uhr. Unsere Kunden können sich auf eine zuverlässige und pünktliche Bearbeitung aller Objekte durch optimierte Routenplanung und Einsatzorganisation verlassen.
- Faire Winterdienst-Tarife
- Haftungsübernahme durch Haftpflichtversicherung im Schadenfall
- 24/7 Rufbereitschaft
- Für Privat- und Gewerbekunden
- Braunschweig und Umgebung
- Räumung gemäß Braunschweiger Straßenreinigungsgesetz
Schneeräumung
Unsere modernen Räumfahrzeuge sorgen dafür, dass große Flächen schnell und gründlich vom Schnee befreit werden. Egal, ob Einfahrten, Parkplätze oder Gehwege – wir räumen zuverlässig und sorgen für sichere Bedingungen. Für schwer zugängliche Bereiche und kleinere Flächen setzen wir Schneefräsen ein.
Streudienst
Unser Streudienst verwendet ein spezielles, umweltfreundliches Granulat, das sich nach dem Winter selbst auflöst. Dies hat den Vorteil, dass Sie keinen Splitt ins Haus tragen und Ihre Böden sauber bleiben. Gleichzeitig bieten wir eine hohe Sicherheit gegen Glätte, ohne die Umwelt zu belasten.
24/7 Rufbereitschaft
Schnee und Eis kennen keine Uhrzeit – deshalb sind wir rund um die Uhr für Sie im Einsatz. Unsere 24/7 Rufbereitschaft sorgt dafür, dass Sie jederzeit Unterstützung erhalten, wenn es darauf ankommt. Egal, ob mitten in der Nacht oder am frühen Morgen, wir sind für Sie da.
Dürfen wir Sie beraten?
Allgemeine Fakten zum Winterdienst
Wann müssen die Gehwege geräumt sein?
Zwischen 07:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen 08:00 Uhr) und 22:00 Uhr ist der Winterdienst unverzüglich nach Ende des Schneefalls durchzuführen. Bei anhaltendem Schneefall ist mehrfach zu räumen. Schneit es nach 22:00 Uhr, so ist der Gehweg bis zum nächsten Morgen 07:00 Uhr, am Sonntag oder gesetzlichen Feiertagen um 08:00 Uhr, zu räumen.
Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?
Die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen beträgt mindestens 1,20 m. Dabei ist eine durchgehende Begehbarkeit zu gewährleisten. Zugänge zu den anliegenden Grundstücken sind in ausreichender Breite, jedoch mindestens 0,80 m, freizuhalten.
Was kostet der Winterdienst?
Die Kosten für die Schneebeseitigung im Winter variieren je nach Größe der Fläche und ob per Hand oder Maschine geräumt werden kann. Unser Preis von 17,50€ pro Laufmeter ist ein fair kalkulierter Preis und beinhaltet alle zusätzlichen Kosten und Eventualitäten.
Ordnungswidrigkeiten: Was ist, wenn ich den Winterdienst auf Gehwegen nicht ordnungsgemäß durchführe?
Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss unmittelbar ein Dritter bestimmt werden, der die Räumpflicht erfüllt. Dies kann entweder ein Familienangehöriger, Nachbar oder ein Dienstleister sein. Neben der Haftung und möglichen Schadensersatzzahlungen bei Glätteunfällen, kann das Ordnungsamt eine nicht ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000 € bestrafen, sowie eine Räumung durch einen von der Stadt beauftragten Dienstleister anordnen.
Schneeberge: Wohin mit dem Schnee?
Schnee von Gehwegen kann am Fahrbahnrand angehäuft werden. Dabei darf die Schneeablage aber nicht den normalen Verkehrsfluss behindern oder Einflussöffnungen der Straßenentwässerung verschließen. Ebenso dürfen Ausfahrten, Haltestellenbereiche, Behindertenparkplätze und Radwege nicht blockiert werden.
Darf ich Salz für den Winterdienst nutzen?
Nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz ist jedwede Anwendung von Streusalz oder anderen chemischen Auftaumitteln sowohl im öffentlichen Straßenland als auch auf Privatgrund verboten. Auf Gehweg-treppen und -rampen ist die Verwendung von Salz im erforderlichen Umfang erlaubt.
Haftung
Wer haftet im Winter bei Unfällen durch Schnee und Eis auf Gehwegen?
Wo finde ich die gesetzliche Grundlage für die Räumpflicht in Braunschweig?
In § 5 der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßen-reinigungsverordnung) vom 17. November 2015 ist der Winterdienst in der Stadt Braunschweig geregelt (Link zur Verordnung). In dieser Verordnung sind alle Einzelheiten zur korrekten Räumung Braunschweiger Straßen aufgeführt.
Verantwortung: Wer ist für das Räumen und Streuen auf den Gehwegen in Braunschweig verantwortlich?
Dienstleister: Wer ist in der Haftung, wenn trotz der Beauftragung eines Winterdienstes ein Unfall vor meinem Grundstück passiert?
Wurde ein Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt, hat der Eigentümer die ordnungsgemäße Durchführung zu überprüfen und einen Mangel, der während der Räumzeiten entstanden ist, anzuzeigen. Erst dann können Schadensersatzansprüche einer verunfallten Person an den zuständigen Dienstleister weitergegeben werden.
Erfahrungen